Online-Wahl – endlich zeitgemäßer mitbestimmen

Wie sich die TK auf das Modellprojekt Online-Wahl vorbereitet.

Lesezeit 2 Minuten Lesezeit


2023 ist Sozialwahl-Jahr. Dann wird auch der TK-Verwaltungsrat neu gewählt. Zum ersten Mal haben die über 8,5 Millionen stimmberechtigten TK-Mitglieder nicht nur die Wahl zwischen den konkurrierenden Listen der Versichertenvertreterinnen und -vertreter, sondern auch zwischen Online- und Briefwahl – eine Option, für die sich die TK schon seit vielen Jahren starkmacht.

Bequemer, schneller und für viele auch barrierefreier im Gesundheitswesen mitbestimmen – eine Online-Option bei der Sozialwahl hat viele Vorteile. In der vergangenen Legislaturperiode hat die Politik nun endlich die Weichen dafür gestellt, dass 2023 auch online gewählt werden kann, zunächst im Rahmen eines Modellprojekts, an dem sich die Krankenkassen beteiligen können. Insbesondere der Verwaltungsrat der TK setzt sich seit langem für diese Modernisierung ein – und verabschiedete im Sommer 2020 die notwendige Satzungsänderung.

Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats: „Diese politische Entscheidung zur Modernisierung der Sozialwahl war überfällig. Mitbestimmung lebt von Teilnahme und die zusätzliche Online-Wahlmöglichkeit macht dies einfacher und zeitgemäßer.“

Seit dem politischen Startschuss laufen die Wahlvorbereitungen bei der TK für die Online-Variante gemeinsam mit den anderen Kassen, die am Modellprojekt teilnehmen. Den eng gesteckten Zeitplan gibt der Wahlkalender vor, der auf der „Wahlordnung für die Sozialversicherung“ basiert. Voraussetzung ist auch, dass – wie bei der TK – Urwahlen stattfinden, also echte Wahlen, in denen eine Stimmabgabe erfolgt.

Technische Voraussetzungen schaffen

„Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland. Daraus ergibt sich eine große Chance auf Mitsprache und Bürgerbeteiligung – und auf eine Annäherung zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. Diese wichtige Mitsprachemöglichkeit lässt sich kaum über den Brief aufrechterhalten. Der Brief als Medium spielt im Alltag vieler Wahlberechtigter keine Rolle mehr“, erläutert die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann (Goethe-Universität Frankfurt a. M., Direktorin Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht, ineges), die zur rechtlichen Bewältigung der Digitalisierung forscht und ein wissenschaftliches Gutachten zum Thema Online-Wahl erstellt hat.

Wichtige Mitsprachemöglichkeit

Zentral für einen erfolgreichen Ablauf ist eine sichere und den Vorgaben entsprechende Technik. Das Online-Wahlsystem werden erfahrene Dienstleister für die teilnehmenden Kassen bereitstellen und betreiben. Zudem müssen Online- und Briefwahl eng verzahnt geplant werden, etwa um sicherzustellen, dass keine Stimme doppelt gezählt wird, wenn diese sowohl per Brief als auch online abgegeben wurde. Zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung ist der Wahlausschuss der TK.

Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK und Vorsitzender des Wahlausschusses: „Wir setzen uns seit Jahren für die Online-Option ein. Umso mehr freue ich mich auf die erste Wahl bei der unsere Mitglieder auch digital abstimmen dürfen. Zwar liegt noch viel Arbeit vor uns, aber wir sind auf einem sehr guten Weg, diese einzigartige Form der Mitbestimmung im Gesundheitswesen ins digitale Zeitalter zu überführen.“

8,5

Millionen TK-Mitglieder sind bei der Sozialwahl 2023 stimmberechtigt (Stand: Frühjahr 2022). Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt.